06.08.2020 - 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der...

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Wortprotokoll

Der Vorsitz eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung fest. Das Gremium ist beschlussfähig. Frau Dürr gibt bekannt, dass der Gemeinde ein Antrag auf Beschulung eines Kindes an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule vorliegt. Zum Wohl des Kindes sollte hier eine zeitnahe Entscheidung getroffen werden, da das Schuljahr bereits begonnen hat. Die Voraussetzungen des § 29 Abs. 4 KV M-V (besondere Dringlichkeit) sind daher als erfüllt anzusehen. Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig (6 anwesende von 7 Gemeindevertretern) der Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 8.2 – Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule – zu, da die Angelegenheit keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Sitzung duldet.