06.08.2020 - 6.2 Beschlussfassung zur Aufstellung von Bauleitpla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Neubert führt zu den rechtlichen Gegebenheiten aus.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Schönfeld begrüßt die Bauabsichten des Antragstellers auf Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 36, Flur 4, Gemarkung Trittelwitz, da dies eine sinnvolle Ergänzung zur vorhandenen Bebauung und Infrastruktur darstellt. Dies soll gegenüber der Genehmigungsbehörde nochmals kommuniziert werden.

Sofern eine Baugenehmigung nicht erteilt wird, beabsichtigt die Gemeinde, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB weitere Wohnbebauung zu ermöglichen, sofern die Kostenübernahme gesichert ist. Dazu soll ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Antragsteller, geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Kostenübernahme durch den Antragsteller sein. Bürgermeisterin und 1. Stellvertreter werden zu entsprechenden Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage