22.10.2020 - 6.3 Beschluss zur Änderung der Nutzungsentgelte für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (geändert):

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Nutzungsentgelte der Gemeinderäume in Schönfeld wie folgt verändert/angepasst werden:

1. Für die Nutzung der Räumlichkeiten ist der Gemeinde ein Nutzungsentgelt für private Feierlichkeiten in folgender Höhe zu zahlen:         

a)     Raummiete (großer und kleiner Raum) inklusive Küche 150,00 €

b)     Raummiete (großer Raum) inklusive Küche 110,00 €

c)     Raummiete (kleiner Raum) inklusive Küche 70,00 €

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, ermäßigt sich die Miete auf

zu a): 100,00 €

zu b): 70,00 €

zu c): 30,00 €

2. Für die gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten ist der Gemeinde ein Nutzungsentgelt in folgender Höhe zu zahlen:         

a)     Raummiete (großer und kleiner Raum) inklusive Küche 150,00 €

b)     Raummiete (großer Raum) inklusive Küche 110,00 €

c)     Raummiete (kleiner Raum) inklusive Küche 70,00 €

Hat der gewerbliche Nutzer seinen Sitz in der Gemeinde, ermäßigt sich die Miete auf

zu a): 100,00 €

zu b): 70,00 €

zu c): 30,00 €

3. Für anerkannte gemeinnützige Vereine ist der Gemeinde pro Kalenderjahr ein Nutzungsentgelt in folgender Höhe zu zahlen:         

a)     Raummiete (großer und kleiner Raum) inklusive Küche 120,00 €

b)     Raummiete (großer Raum) inklusive Küche 110,00 €

c)     Raummiete (kleiner Raum) inklusive Küche 70,00 €

Hat der anerkannte gemeinnützige Verein seinen Sitz in der Gemeinde, wird ab der 4. Veranstaltung die Miete ermäßigt auf:

zu a): 100,00 €

zu b): 70,00 €

zu c): 30,00 €

Für Veranstaltungen mit öffentlichem Zweck wird keine Miete erhoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000178&TOLFDNR=1004219&selfaction=print