21.01.2021 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siedenbrünzow
- Datum:
- Do., 21.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Sitzung am 05.11.2020
TOP 8.1 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe – Winterdienst VO/GV
17/20/024
Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe für die Erbringung der
Winterdienstleistung an Kommunale Dienstleistungen Stefan Scheffka,
Lindenweg 1, 17111 Utzedel, OT Teusin entsprechend des Angebotes vom
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbrünzow vom 21.01.2021
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28.09.2020 und den Abschluss eines entsprechenden Vertrages über die
Durchführung des Winterdienstes. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zu
abschließenden Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.
TOP 8.2 Abschluss einer Vereinbarung zur Straßennutzung -Sanzkow
Umgehungsstraße in Abänderung des Beschlusses vom 09.09.2015 (VO/GV
17/15/293) VO/GV 17/20/025
In Abänderung des Beschlusses vom 09.09.2015 (VO/GV 17/15/293) ermächtigt
die Gemeindevertretung den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur
Aushandlung und zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Betreiber des
Kiestagebaus zur Benutzung der gemeindlichen Straße (Umgehungsstraße
Sanzkow) über die bestehende Verkehrseinschränkung hinaus. Mit dem
Zustandekommen eines Vertrages stimmt die Gemeinde der
Ausnahmegenehmigung zu. In die Vereinbarung soll folgendes mit aufgenommen
werden:- Zeitraum 2020 bis 2024 - zur Straßenunterhaltung Zahlung von 2000 € /
Jahr- Festlegung Mittelmaß ca 15 Lkw / Tag - die Fahrzeit von Montag bis Freitag
von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Beseitigung von Verschmutzungen der Straße.
TOP 8.3 Ausbuchung von Forderungen VO/GV 17/20/028
Die Forderung gegen den Verstorbenen Herrn André Goetsch wird ausgebucht.
TOP 8.5 Beschlussfassung zur anteiligen Übernahme von Mehrkosten in
Verbindung mit der Geschwisterentlastung
VO/GV 17/20/031
Die Gemeindevertretung beschließt, im Zeitraum Juli bis Dezember 2019 für die 3
im Sachverhalt aufgeführten, in auswärtigen Kindereinrichtungen
untergebrachten Kinder die Mehrkosten der Eltern gemäß § 21 Absatz 3 KiföG MV
(Stand 2019) in Höhe von maximal 50 % zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur,
wenn diese auf Grund von Kürzung der Wohnsitzgemeindeanteile verursacht
wurden und deshalb nicht im vollen Umfang von der Geschwisterentlastung
gemäß § 21 Absatz 5 KiföG M-V (Stand 2019) profitieren konnten.
TOP 8.6 Beschlussfassung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit
der evangelischen Kirchengemeinde Demmin
VO/GV 17/20/032
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde für die Jahre
2020, 2021 und 2022 nach anliegendem Entwurf. Für die Jahre 2021 und 2022 ist
jeweils ein Betrag von 8.000 € in den Gemeindehaushalt einzustellen.