30.03.2021 - 6.2 Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Verchen stimmt einer Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimkomplex Verchen West“, 2. Änderung, hier von B.1 Dachausbildung, auf dem Grundstück Flurstück 56/22, Flur 2, Gemarkung Verchen zu. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt, wenn der entsprechende Antrag auf Abweichung eingereicht wird.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage