17.05.2021 - 6.1 Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Verchen
- Datum:
- Mo, 17.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Verchen stimmt einer Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimkomplex Verchen West“, 2. Änderung, hier zur Dachausbildung (B1 und B2) und zur Fassadengestaltung (B.3 und B.4), auf dem Grundstück Flurstücke 52/7 und 53/7, Flur 2, Gemarkung Verchen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Garage (ohne Wohnhaus) mit Flachdach und Putzfassade.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,8 kB
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