25.05.2022 - 6.1 Zustimmung zur Wahl des Stellv. Gemeindewehrfüh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenmocker
- Datum:
- Mi, 25.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Kamerad Nico Brockhoff zum Stellvertreter des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Sternfeld zu.
Im Anschluss erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde.
Es ist gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten:
- Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die BR Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der BR Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
- Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe „geleistet werden.
- Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens - oder Gewissensgründe keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter „Ich schwöre“ die Wörter „Ich gelobe „oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.