11.08.2022 - 6.4 Regelung zur Entscheidungsbefugnis der Amtskass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Borrentin beschließt die Entscheidungsbefugnis über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse der Ansprüche der Gemeinde Borrentin auf die Amtskasse, entsprechend den Regelungen in der Dienstanweisung zur Organisation des Kassen- und Rechnungswesens vom 28.04.2020, zu übertragen. Ein Auszug aus der benannten Dienstanweisung (Ziffer 4: Stundung, Niederschlagung, Erlass sowie Vergleich von Forderungen der Gemeinden und des Amtes) ist als Anlage beigefügt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage