05.10.2022 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

Sitzung am 30.06.2022

TOP 8.1 Grundstücksangelegenheit      VO/GV 18/22/047

1. Die Straße ist unverzüglich von Steinen, Erde und Grün zu beräumen. Die

Bürgermeisterin und deren Stellvertreter werden zur Erteilung ggf. notwendiger Aufträge ermächtigt.

2. Durch die Amtsverwaltung ist die notwendige straßenrechtliche Anordnung einschließlich sofortigem Vollzug unter Androhung der Ersatzvornahme gegenüber dem Grundstückseigentümer zu erlassen bzw. zu bewirken.

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Kauf eines noch zu vermessenden Teilstücks des Flurstücks 240/1 der Flur 1 in der Gemarkung Leistenow mit einer Teilfläche von ca. 130 m² zum Zwecke des Erwerbs eines bereits mit Straße überbauten privaten Grundstücks von Herrn Mario Schumann, Utzedeler Straße 12, 17111 Utzedel / OT Leistenow zum Preis von 4,80 € je m². Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Notarkosten, Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen, Gutachten und Vermessung sind vom Erwerber zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Eigentümers, nach Vorlage der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz.

 

TOP 8.2 Beschlussfassung zum Ersatzneubau der Brücke in Leistenow  VO/GV 18/22/049

1. Die Gemeindevertretung billigt die Auftragsvergabe für die statisch-konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung an das Prüfingenieurbüro Gustav aus Neustrelitz zu einem Gesamtbruttopreis in Höhe von 9.250,56 €.

2. Der Nachtrag Nr. 1 der ASA-Bau GmbH vom 23.03.2022 für den Einbau zusätzlicher Stahlrohre und Mehraufwendungen zur Herstellung eines Fangedammes, Lieferung und Betreiben einer zusätzlichen Abwasserpumpe, sowie zusätzlicher Leistungen zum Ausbau und Entsorgung der Holzfunde im Sohlbereich der Brücke und Mehrkosten für die gesonderte Beprobung und Entsorgung des mit Bauschutt verunreinigten Bodens in Hohe von 80.502,02 € wird gebilligt. Mit Rechnungslegung sind die Entsorgungsbelege vorzulegen. Die Stahlrohre werden zum angebotenen Rückkaufwert von 135 € pro Meter

Rohr abzüglich der Frachtkosten verrechnet.

3. Der Nachtrag der ASA-Bau GmbH für die zusätzlichen Leistungen zur Erneuerung der Rohrleitung im Straßenkörper als anteilige Kosten der Gemeinde in Höhe von 52.581,04 € wird abgelehnt.

4. Die Gemeinde vertagt den Beschluss der Mehrkosten für die Stillstandszeiten gemäß Nachtrag Nr. 5 der ASA-Bau GmbH bis zur Vorlage der geprüften Belege und Stundennachweise.

5. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000 € wird beschlossen. Die Deckung erfolgt über die in 2022 nicht mehr benötigten finanziellen Mittel aus dem Produktsachkonto 54100.09600000 für den Bau der Fischaufstiegsanlage.

 

TOP 8.3 Auftragsvergabe zusätzlicher Planungsleistungen für die Fischaufstiegsanlage im Augraben bei Leistenow                                                                                                   VO/GV 18/22/050

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung der nachträglichen Planungsleistungen an die IPROconsult GmbH. Da diese Leistungen nach Stundennachweis bzw. bei längerer Bauzeit erforderlich werden, kann derzeit keine genaue Bezifferung der Gesamtkosten erfolgen.

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe für die Herstellung des Sohlbereichs unter dem Brückenbauwerk durch Steinschüttung nach Einbau von geotextilem Filter und Herstellung der Sohle durch Steinschüttung sowie Sicherung des Sohlaufbaus im Zuge des Brückenbaus an die ASA-Bau GmbH zu einem Gesamtbruttopreis von 13.153,03 € vorbehaltlich der bestätigten Förderfähigkeit durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe für die Errichtung des Schachtbauwerkes und die Einbindung der Rohrleitung inkl. Schachtanschlüsse im Zuge des Brückenbaus an die ASA-Bau GmbH zu einem Gesamtbruttopreis von 34.063,57 € vorbehaltlich der bestätigten Förderfähigkeit durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt zur Fisch- und Evertebratenaufstiegsanlage. Die Bürgermeisterin und der Stellvertreter werden zur Auftragserteilung ermächtigt.