15.11.2022 - 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Sonderg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Brey referiert zum Stand des Verfahrens. Zu Kompensationsmaßnahmen wird die GV aufgefordert Maßnahmen zu überlegen. Das kann z.B. auch eine Entsiegelungsmaßnahme sein oder eine Gräbenentkrautung, Teichsanierung, etc. Das würde dann auf den ökologischen Wert überprüft werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Vorentwurf (Stand: Oktober 2022) wird gebilligt.
  2. Auf der Grundlage des Vorentwurfes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Auslegung des Vorentwurfes für die Dauer von 1 Monat im Amt Demmin-Land erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich zur Abgabe planungsrelevanter Hinweise aufzufordern, sobald im Zielabweichungsverfahren eine positive Entscheidung getroffen wurde.
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage