20.12.2022 - 6.3 Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borrentin
- Datum:
- Di, 20.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beschluss vom 29.09.2022, TOP 6.7 wird wie folgt geändert:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark nördlich von Wolkwitz" für den in der Anlage 1 (Karte) dargestellten Geltungsbereich, innerhalb der Gemarkung Wolkwitz, Flur 1, Teilflächen aus den Flurstücken 5, 6 und 8 sowie innerhalb der Gemarkung Gnevezow, Flur 1, eine Teilfläche aus dem Flurstück 417. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 75 ha.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3. Es soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller, Herrn Hans Alexander Rabe, geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist die vollständige Übernahme der Planungskosten durch die Antragstellerin sein. 1. und 2. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.
4. Der Vorhabenträger legt entsprechend seiner Planungsabsichten ein städtebauliches Konzept als Vorentwurf mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches vor sowie mit Darstellungen über die Art der vorgesehenen baulichen und sonstigen Nutzungen, die Lage der Erschließungsanlagen, die Stellung, Bauweise und Geschossigkeit der geplanten Bauvorhaben sowie wesentliche Elemente der örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. bestehende bauliche Anlagen, Aufschüttungen, Gewässer, zusammenhängende Baumstandorte o.ä.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,7 kB
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2
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135,1 kB
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