28.02.2023 - 6.4 Änderung Abstandsforderung zwischen Windenergie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gneckow hat Bedenken, da durch den vorhandenen Windpark Pentz-Beggerow die erhofften positiven Auswirkungen für die Gemeinde ausgeblieben sind. Herr Neumann plädiert für eine Beibehaltung des 1.200m-Abstandes. Frau Neubert informiert, dass der Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte bei der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms in der Vergangenheit trotz Forderung der Gemeinde bei dem Mindestabstand von 1.000m geblieben ist.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung hält an ihrer Forderung eines Abstandes von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung von 1.200 m nicht mehr fest. Der Abstand von 1.000m wird für ausreichend angesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

2

2

 

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