28.02.2023 - 6.3 Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borrentin
- Datum:
- Di, 28.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Neubert erläutert die nunmehr eingetretenen Änderungen am Sachverhalt. Durch die beiden zuvor gefassten Beschlüsse (TOP 6.1 und 6.2) ist die Planreife gem. § 33 BauGB nun gegeben. Sie erläutert die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Der Bauantrag war zu einem zu frühen Zeitpunkt eingereicht worden. Die Vorlage wurde vor Bekanntwerden des Vorziehens der Sitzung und Erweiterung um die Beschlussfassungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan fertiggestellt. Frau Neubert stellt klar, dass zukünftig derartige „Hau-Ruck“-Aktionen nicht mehr erfolgen und der Verwaltung mindestens 14 Tage vor einer Gemeindevertretersitzung die Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind. Nur so kann eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Prüfung gewährleistet werden.
Der Beschlussvorschlag wird aufgrund der Änderungen wie folgt angepasst: