23.02.2023 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenmocker
- Datum:
- Do, 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
8.1 Beschlussfassung zum Abschluss eines Vertrages zur Pflege gemeindeeigener Grundstücke VO/GV 15/22/046
Die Gemeindevertretung beschließt, das Unternehmen „Der Tiertransporteur Thomas Korrmann“ auf Zuruf der ersten Stellvertretung des Bürgermeisters mit der Mahd folgender Gemeindeflächen zu beauftragen:
- Festplatz Hohenbrünzow
- Turnhalle Tentzerow
- Radwege
Die Stellvertreterin des Bürgermeisters wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung für maximal vier Jahre mit dem Unternehmen auszuhandeln und durch einfache Unterschrift auszufertigen.
8.2 Nachträgliche Billigung der Auftragsvergabe zur Aufarbeitung des Parkettes in der Turnhalle Tentzerow VO/GV 15/22/050
Die Gemeindevertretung beschließt die nachträgliche Billigung der Auftragsvergabe an die Firma Parkett Co. GmbH zur Aufarbeitung des Parkettfußbodens in Höhe ihres Angebotes von brutto 12.806,90 €. Der Bürgermeister wird abweichend von § 39 Abs. 2 der Kommunalverfassung MV ermächtigt, den Auftrag durch einfache Unterschrift zu erteilen.
8.3 Beschluss über die Anschaffung und den Einbau von Schallschutzelementen in der Turnhalle Tentzerow VO/GV 15/22/053
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung und den Einbau eines Schallschutzes in der Turnhalle Tentzerow in einem Wert von maximal 8.000,00 € brutto mit der Maßgabe, dass diese Aufwendung in voller Höhe von der Jagdgenossenschaft refinanziert wird. Der Bürgermeister wird abweichend von § 39 Abs. 2 der Kommunalverfassung MV ermächtigt, den Auftrag durch einfache Unterschrift zu erteilen.
8.4 Übernahme der Kofinanzierung für ein LEADER-Projekt VO/GV 15/22/054
Die Gemeinde beschließt die Übernahme der Kofinanzierung i.H.v. 5.102,79 € für das LEADER-Projekt "Marktverkaufsanhänger" unter der Bedingung, dass bei Veräußerung des Fördergegenstandes innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung der Kofinanzierungsanteil der Gemeinde zu erstatten ist.
8.5 Nachträgliche Billigung zur Kostenteilungsvereinbarung für den Bau der Rohrleitung in Hohenbrünzow VO/GV 15/22/055
Die Gemeinde billigt den Abschluss der Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ zur Finanzierung des Rohrleitungsausbaus am Gewässer II. Ordnung in Hohenbrünzow. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.300 € zur Finanzierung des Gemeindeanteils zahlbar in 2 Jahresraten wird beschlossen.
8.6 Übernahme der Kofinanzierung für ein LEADER-Projekt VO/GV 15/22/056
Die Gemeinde beschließt die Übernahme der Kofinanzierung i.H.v. 10.000 € für das LEADER-Projekt "Serielle Fertigung" unter der Bedingung, dass bei Veräußerung des Fördergegenstandes innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung der Kofinanzierungsanteil der Gemeinde zu erstatten ist.