27.06.2023 - 6.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Ferienha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lindenberg
- Datum:
- Di., 27.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
(Wichtiger Hinweis: Eine Beschlussfassung ist nur möglich, wenn der Beschluss zur Vorlage Nr. 044 gefasst wurde und der Durchführungs- und Erschließungsvertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde!)
- Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregung und Bedenken aus den eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienhaussiedlung Hasseldorf“ werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienhaussiedlung Hasseldorf“ (Planungsstand: 25.05.2023 (Satzung) und 09.06.2023 (Begründung)) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB mit folgender Änderung:
Textliche Festsetzung Nr. 1.1., 1. Anstrich erhält folgende Fassung:
„- Ferienunterkünfte als Einzelgebäude“.
Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienhaussiedlung Hasseldorf“ dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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357,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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