16.11.2023 - 5 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Aus den Reihen der anwesenden Glendeliner Einwohner/innen gibt es Anfragen zum geplanten Solarpark. Es ist bekannt geworden, dass aus Schwerin die Auflage kam, im Plangebiet Flächen für eine potentielle Windkraftnutzung freizuhalten. Man habe in Schwerin eine Potentialfläche für die Windenergienutzung festgestellt. Nun wird befürchtet, dass mit einem Beschluss über den Solarpark gleichzeitig auch über die Zulässigkeit einer Windkraftnutzung im Gebiet entschieden wird. Die anwesenden Glendeliner Einwohner/innen äußern die Auffassung, dass in der Gemeinde im vorhandenen Windpark genügend Windkraftanlagen stehen würden. Weitere Anlagen seien mit dem Schutzwert der Natur und den Anliegen der Einwohner/innen nicht vereinbar. 

Durch den anwesenden Solarentwickler und die Verwaltung wird klargestellt, dass mit einem Beschluss über den B-Plan „Solar“ kein Baurecht für mögliche Windkraftanlagen geschaffen wird. Es müssen nur Flächen freigehalten werden, falls es im Ergebnis eines Verfahrens zur Fortschreibung der Regionalplanung zu einer Festsetzung eines Windeignungsgebietes kommen sollte. Das entsprechende Verfahren ist jedoch durch den regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte durchzuführen. Im dortigen Verfahren sollten alle bestehenden Einwände gegen eine Windenergienutzung vorgebracht werden. Bei einer Ablehnung der derzeitigen Solarplanung durch die Gemeinde würden die Potentialflächen „Wind“ ja auch für Windkraftanlagen freigehalten werden.     

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