12.12.2023 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Sarow
- Datum:
- Di., 12.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
8.2. Abschluss Winterdienstvertrag VO/GV 67/23/063
Die Gemeindevertretung beschließt, entsprechend der Vergabeempfehlung den beigefügten Winterdienstvertrag mit Torsten Beyer, Ringstraße 1, 17111 Utzedel entsprechend des Angebotes vom 02.08.2023 abzuschließen.
8.3. Beschlussfassung zum Abschluss eines Wartungsvertrages für die IT der Grundschule VO/GV 67/23/066
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Wartungsvertrages für die IT der Grundschule mit der Firma KBS Kommunikation und Bürosysteme, Am Markt 14, 17109 Demmin.
8.4. Nachträgliche Billigung zur Auftragsvergabe für die Beschaffung von zwei digitalen Tafeln für die Grundschule VO/GV 67/23/067
Die Gemeindevertretung billigt die Auftragsvergabe zum Kauf von zwei digitalen Tafeln für die Grundschule an die Firma CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH.
8.5. Sanierung der Grundschule Sarow - Auftragsvergabe für Planungsleistungen der Objekt- und HLS-Planung VO/GV 67/23/069
Die Gemeindevertretung beschließt für die Maßnahme „Grundschule Sarow - Innensanierung 2. Bauabschnitt und Erneuerung Fassade und Dach am rechten Anbau“ einen Fördermittelantrag über die ILERL MV beim Landkreis oder anderen Fördermittelgebern zu stellen. Das Vorhaben wird ausgeführt, wenn die Gemeinde einen positiven Bescheid zur Förderung erhält und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Die Gemeindevertretung beschließt die Planungsleistungen für die Objekt- und die HLS-Planung für o. g. Maßnahme an das Ingenieurbüro bauplan Frank Rech aus Stavenhagen gemäß dem Angebot vom 09.08.2023 mit 94 % des Grundhonorars (Objekt) und 82,25 % des Grundhonorars (HLS).
8.6. Beschlussfassung zur Mitbenutzung der Straßenentwässerung in der gemeindlichen Dorfstraße Törpin VO/GV 67/23/071
Die Gemeindevertretung billigt die Mitbenutzung der gemeindlichen Straßenentwässerungsleitung der Dorfstraße in Törpin zur Einleitung des auf den anliegenden Gebäuden Törpin 59 und 60 sowie Törpin 62 anfallenden Niederschlagswassers zur Weiterleitung in das verrohrte Gewässer II. Ordnung 3.11.0.2.6. Die Gemeinde erteilt die Ausnahmegenehmigungen mit Abschluss der Vereinbarungen zwischen den Anschlussnehmern und der Gemeinde. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung und Unterzeichnung der Vereinbarungen ermächtigt.