16.04.2024 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meesiger
- Datum:
- Di., 16.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Sitzung am 06.02.2024
8.1 Beschlussfassung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages für den Imbissstand
und den Bootsverleih in Gravelotte VO/GV 51/23/086
Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin und die 1. Stellvertreterin einen
Nutzungsvertrag mit der Firma „Unit gray UG“ für beide Fertigteilhäuser ("Bootsverleih“ und
„Imbiss“) unter Berücksichtigung der festgelegten Eckpunkte auszuhandeln und diesen
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Meesiger vom 06.02.2024
8.2 Konzessionsvertrag Strom VO/GV 51/23/097
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Wegenutzungsvertrag Strom für die
Gemeinde Meesiger mit der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517
Fürstenwalde/Spree abzuschließen. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden
ermächtigt den Vertrag auszuhandeln und zu unterzeichnen.
8.3 Personalangelegenheit VO/GV 51/24/100
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meesiger beschließt die Einstellung einer/eines
Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers als Campingplatzwart und Hafenmeister befristet für den
Zeitraum vom 01.05.2024 bis 31.10.2024 mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 30 Wochenstunden und einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von
2.070,00 €. Die Stelle soll ausgeschrieben werden und die Bürgermeisterin und ihre erste
Stellvertreterin werden ermächtigt die Personalauswahl zu treffen und die/den
Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer einzustellen.
8.4 Personalangelegenheit VO/GV 51/24/101
Die Gemeindevertretung beschließt die Einstellung einer/eines Arbeitnehmerin / Arbeitnehmers als Reinigungskraft auf dem Campingplatz in Gravelotte
unbefristet ab 01.05.2024 mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 25
Wochenstunden und einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von 1.518,75 €. Die Stelle
soll ausgeschrieben werden und die Bürgermeisterin und ihre erste Stellvertreterin werden
ermächtigt die Personalauswahl zu treffen und die/den Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer
einzustellen.
8.6 Aufhebung des Winterdienstvertrages VO/GV 51/24/103
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meesiger stimmt einer vorzeitigen Vertragsauflösung
zum Ablauf der laufenden Wintersaison zum 31.03.2024 zu. Bürgermeisterin und 1. Stellvertreterin werden zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages
ermächtigt.
Der Winterdienst (regelmäßiger oder nur bei besonderen Witterungsbedingungen*
(*unzutreffendes bitte streichen) in der Gemeinde Meesiger soll zur Wintersaison 2024/2025
neu ausgeschrieben werden.
