07.05.2024 - 6.2 Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tietböhl nahm entsprechend § 24 Abs. 1 KV M-V an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Er über gab für diesen Tagesordnungspunkt die Versammlungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Stambusch.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Carsten Tietböhl für das Haushaltsjahr 2020.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0