30.09.2024 - 7.4 Grundsatzbeschluss über die Einführung einer Zw...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gutjahr erläutert den Sachverhalt. Eigentümer/Bewohner von Immobilien meckern und verlangen nur, obwohl diese nur sehr selten vor Ort sind und nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie sind keine Einwohner. Die Gemeinde bekommt für diese keine Schlüsselzuweisungen. Diese „Geldanleger“ zerstören das Dorfbild und Dorfleben.

Herr Berndt lehnt die Einführung einer Sonderumlage durch das Amt Demmin-Land ab. Die Gemeinde ist schließlich aufgefordert, sich um (zusätzliche) Einnahmen Gedanken zu machen.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Frage zur Pflicht zum Anschluss an die Abfallentsorgung für Wochenend- und Ferienhäuser aufgeworfen. An die Verwaltung ergeht daher der Auftrag, zu dieser Fragestellung Auskunft einzuholen, da sich viele Wochenendhausbesucher über die öffentliche Abfallsammlung der Gemeinde illegal entsorgen.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Einführung einer Zweitwohnungssteuer und beauftragt das Amt Demmin-Land mit der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs. Die Einführung einer Sonderumlage durch das Amt Demmin-Land wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0