30.09.2024 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpark Verchen"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor Einstieg in den TOP Ö7.1 wurde der TOP N9.1 nichtöffentlich behandelt. Der Pachtvertrag wurde nach der Beschlussfassung durch Bürgermeister und Stellvertreter unterzeichnet. Die Sitzung wurde nach der Beschlussfassung zu TOP N9.1 wieder öffentlich weitergeführt.

 

 

Herr Yang, Projektverantwortlicher der FEH Bauwerk GmbH für den Solarpark Verchen stellt Projekt und Firma vor. 45 Mitarbeiter kümmern sich um Projektierung und Betreiben ausschließlich von Solarparks in 14 Bundesländern. Die Sparte „Dachanlagen“ ist aufgrund von stark gestiegenen Kosten der Gefahrstoffentsorgung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Der Solarpark wird auf dem ehemaligen LPG-Gelände errichtet. In der Mitte ist ein Biotop zu erhalten und weiter zu entwickeln (Streuobstwiese).

Die Abstände zwischen den Modulreihen betragen 3m. Die Module werden im 20°-Winkel in Südausrichtung aufgestellt. So kann ein optimaler Wirkungsgrad erreicht werden. Der Netzanschlusspunkt befindet sich ca. 300m südlich des Vorhabengebietes. Dort muss in Abstimmung mit der Edis eine Übergabestation errichtet werden. Der Wirkungsgrad der PV-Module hat sich in den letzten Jahren enorm gesteigert. Zusätzlich kommen bifaziale Module zum Einsatz, die auch auf der Rückseite Strom erzeugen. Dies erhöht den Wirkungsgrad nochmal deutlich.  Die installierte Leistung wird 2,76 MW betragen. Damit können ca. 700 Haushalte mit Solarstrom versorgt werden. Es werden mehrere kleine Wechselrichter direkt an die Pfosten der Module gehängt. Bei Ausfall eines Wechselrichters ist dann nur ein kleiner Teil betroffen. Möglicherweise ist später auch ein Batteriespeicher angedacht.

Die Pflege der Fläche unter den Modulen erfolgt durch mulchen oder durch Schafbeweidung.

 

Herr Berndt äußert Bedenken i.S. Brandschutz. Die Nähe zur Wohnbebauung Siedlungsweg sollte nicht außer Acht gelassen werden. Ein Haftverzicht alleine stellt keine gute Lösung dar. Da die Gemeinde die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle am Vorderteich beabsichtigt, die mit hohen Kosten verbunden sein wird, wäre eine Kostenbeteiligung angezeigt. Herr Yang erklärt, dass eine finanzielle Beteiligung denkbar ist. Es soll zu gegebener Zeit ein Nachtrag zum Durchführungsvertrag abgeschlossen werden.

Herr Schlosser erkundigt sich, ob ein Erwerb des Flurstückes 12 durch die Gemeinde nach Ablaufdauer denkbar ist. Herr Yang bejaht dies. Grundsätzlich pachtet der Vorhabenträger die Flächen. Hier war der Eigentümer aber nur zum Verkauf bereit.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des beigefügten Durchführungs- und Erschließungsvertrages mit der FEH Bauwerk GmbH, Ginnheimer Straße 4 in 65760 Eschborn, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Verchen“ für die Errichtung eines Solarparks auf den Flurstücken 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 121 und 122, Flur 2, Gemarkung Verchen.

 

Zu gegebener Zeit wird nach Zusage von Herrn Yang, FEH, ein Nachtrag zum Durchführungsvertrag hinsichtlich der finanziellen Beteiligung an der Errichtung der geplanten Löschwasserentnahmestelle am Vorderteich verhandelt und abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Ein vom Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag lag zur Sitzung vor. Nach der Beschlussfassung erfolgte die Gegenzeichnung durch Bürgermeister und 1. Stellvertreter.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000667&TOLFDNR=1015589&selfaction=print