19.12.2024 - 6.2 Beschlussfassung zu Bauleitplanung für die Real...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Kletzin beabsichtigt, durch Aufstellung von Bauleitplanung Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Flurstücken 4/4, 4/6 und 4/8, Flur 2, Gemarkung Quitzerow zu schaffen, sofern die Kostenübernahme gesichert ist. Dazu soll ein städtebaulicher Vertrag gem. §11 BauGB mit der Antragstellerin geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Übernahme der Planungskosten durch die Antragstellerin sein. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage