16.01.2025 - 4 Bericht des Vorsitz, Anfragen der Ausschussmitg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Amtsausschuss Amt Demmin-Land
- Datum:
- Do., 16.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bericht des Vorsitz:
Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
die letzte reguläre Sitzung war die am 21.03.2014, ist sehr lange her. Die Junisitzung war ausgefallen, am 02.09. hat sich der Ausschuss konstituiert und damit arbeitsfähig gemacht. Weiterhin haben wir den Nachtragshaushalt 2024 beschlossen. Aufgrund der sehr späten Vorlage der Orientierungsdaten hat sich die Haushaltsplanung zeitlich verschoben. Eigentlich wollten wir ja am 27.11. letzten Jahres den HH beschließen, nun steht der Doppel-HH 2025/26 heute auf der Tagesordnung.
Zunächst:
Terminvorschläge Amtsausschuss und Bürgermeisterdienstberatung 2025:
Vorschläge Amtsausschuss 2025: 10. April, 17. Juli und 16. Oktober jeweils 18 Uhr.
Vorschläge BM-Dienstberatung: 06. März, 05. Juni und 27. November jeweils 18 Uhr. Themen-Vorschläge an den LVB richten. Bitte beachten: Keine Themenvorschläge, keine BM-Dienstberatung.
1. Stand HH-Planungen/Jahresabschlüsse
Es sind für 25/26 insgesamt acht Haushalte zu beschließen. Das Amt haben wir heute auf der Tagesordnung, Sommersdorf hat im Dezember beschlossen, drei Gemeinden beschließen im Januar, zwei Gemeinden im Februar, eine Gemeinde hat noch keinen Sitzungstermin.
Zwischendurch haben wir fünf Nachträge und ein Haushaltssicherungskonzept bearbeitet. Mit dem Instrument Doppelhaushalt können wir gut umgehen,
Stand Jahresabschlüsse: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in 2024 insgesamt 6x getagt. Nachdem die Möglichkeit der Doppeljahresabschlüsse besteht, kommen wir schneller voran. Insgesamt wurden 34 Jahresabschlüsse geprüft. Bei 17 jährlich anfallenden Jahresabschlüssen holen wir also kräftig auf. Mit ein wenig Zeitverzug kommen die Fest-stellungen dann in die Gemeindevertretungen. Für 2025 stehen die Termine des RPA ebenfalls schon fest. Demnach prüfen wir 2025 ebenfalls 34 Jahresabschlüsse. Wenn also alles wie geplant läuft, sind die Jahresabschlüsse 2022/23 Ende 2025 geprüft, dann sind wir auf Stand. Den Damen der FiBu und den weiteren Zuarbeitern gebührt dafür Lob und Anerkennung. Hoffentlich bleibt das Team zusammen.
2. Wirtschafts- Personal- und Standortkonzept „Bauhof“
Am 08.11.2024 hat die erste Ausschusssitzung zum Bauhofkonzept stattgefunden. Zum Vorsitz wurde Herr Bruhn gewählt, Vertreter ist Herr Korrmann. Der Ausschuss hat sich über Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgetauscht, z.B. gemeinsame Maschinen- und Gerätenutzung. Dazu wurden Aufgaben für das gesamt Jahr ermittelt. Vorerst wird sich um Mäharbeiten gekümmert. Die Datenbasis dazu wird vom Förderverein eingeholt, bzw. anhand von Geoportalkarten ermittelt. Weiterhin wurde vereinbart, den Bauhof der Gemeinde Süderholz zu besichtigen.
3. Personal- und Entwicklungsausschuss
Die Konstituierung fand am 13.01.2025 statt. Zu behandelnde Themen waren die aktuel-len Personalaufgaben, die strukturelle Personalplanung der Amtsverwaltung sowie EDV-Planungen.
4. Amtsgebäude
a. Das Thema Raumakustik im Einwohnermeldeamt haben wir zunächst zurückgestellt. Andere Maßnahmen waren zunächst dringlicher. Es wurde schon viel mit dem Abbau der Spuckschutze erreicht. Die Mitarbeiterinnen können nun wieder gemäßigter sprechen.
b. Die Beleuchtung im Treppenhaus H1 wurde erneuert, es wurden LED-Leuchten mit austauschbaren Leuchtmittel montiert. Diese sind so hell, dass wir uns die Handlaufbeleuchtung sparen können. Das stetige Ärgernis „Staubfänger Hand-lauf“ wurde abmontiert und entsorgt. Kleinere Handläufe an den Stufen werden später angebracht. Notwendige Malerarbeiten auch aufgrund von losen Tapeten sind beauftragt.
c. Die Beleuchtung Kasse/EMA ist erledigt, dort sind wir durch ein Schienensystem jetzt maximal flexibel.
d. Haus 2: Der Auftrag für den dringend erforderlichen Wandanstrich wurde noch in 2024 erteilt, die Ausführung steht an.
e. Für 2025 ist die Sanierung der Treppe in Haus 1 geplant. Dazu muss der Handlauf geschliffen und gestrichen werden. Weiterhin ist geplant, den Teppichbelag auf den Stufen und im Gehbereich zu entfernen und wischbare Flächen zu schaffen.
f. Erneuerung Außentreppe: In der Eigentümerversammlung wurde die Erneuerung der Treppe vor dem Amtsausschussraum beraten. Diese wird wie am Beispiel Registratur erneuert. Zeitraum: ca. Mai. Die Beauftragung und Abwicklung obliegen dem Miteigentümer Herrn Hesse. Wir leisten anteilig unseren Beitrag. Während der Baumaßnahmen wird es notwendig sein, dass die Bewohner kurzzeitig durch die Amtsräume das Gebäude betreten und verlassen. Eine übergangsweise Not-treppe wird ansonsten den Zugang sicherstellen.
g. Wir werden die Reinigungsdienstleistung neu ausschreiben. Dazu wird das Leistungsverzeichnis erstellt.
5. Wahlen 2025
Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, am 11. Mai findet im Landkreis die Landratswahl statt. Aufgrund der bisher drei bekannten Kandidaten ist mit einer Stichwahl zu rechnen. Unser Dauerproblem ist die Besetzung der Wahlvorstände. Ohne Ihre Unterstützung geht es nicht, m.E. sind bei beiden Wahlen insbesondere die Gemeindevertreter in der Pflicht. Einige haben sich schon dazu gemeldet. Weiterhin bit-te ich, dass die Herrichtung der Wahllokale nicht dem Wahlvorstand überlassen wird, sondern von den Gemeinden erledigt wird.
6. Zweckverband Wasser Abwasser Demmin/Altentreptow
In der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung wurde Herr Witkowski zum Verbandsvorsteher gewählt und ernannt. Herr Rabe, Herr Tietböhl und Herr Puchert wurden wie hier beabsichtigt in den weiteren Vorstand berufen. Gut, dass wir die Voll-machten hatten, Herr Schröder hat als Vertreter von Herrn Puchert 10 Gemeinden in der September-Sitzung vertreten. Am 09.12.2024 fand die Verbandsversammlung in Demmin statt. Herr Puchert hat viele Gemeinden vertreten. Wichtigster Tagesordnungspunkt: Die Erhöhung der Tarife.
7. Bericht der Unfallkasse M-V/Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss tagt vierteljährlich. Wichtige Maßnahmen in dem Bereich waren Hitzeschutzmaßnahmen sowie verbesserte Beleuchtungen, befestigte Regale und die Erneuerung der Flucht- und Rettungspläne. Der Gehweg vor Haus 2 wurde ebenfalls angehoben.
8. Straßenreinigungssatzungen
Immer wieder kommt es vor, dass Anwohner die Straßenreinigungssatzung nicht beach-ten. Die Bürgermeister und Gemeindevertreter sollten dann zunächst das Gespräch su-chen. Aus verschiedenen Gründen ist das manchmal nicht möglich und die Eigentümer müssen angeschrieben werden. In diesen Fällen bitte ich zur Beweissicherung um Über-sendung von Fotos plus genauer Adresse an das Amt. Es ist für das Ordnungsamt viel zu aufwändig, selbst die Beweissicherung zu übernehmen. Dafür sind wir mit 60 Ortsteilen einfach zu groß.
9. Grundsteuerreform
Durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, wurden im Zusammenhang mit der Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer ab dem Haushaltsjahr 2025 folgende klarstellende Hinweise mitgeteilt:
- Die Gemeinden sind verpflichtet, mit Wirkung vom 1. Januar 2025 einen Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern zu fassen.
- Die Gemeinden sind ausschließlich dazu verpflichtet, die aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuern und ggf. eine Abweichung hiervon aus Transparenzgründen in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht, aufkommensneutrale Hebesätze festzusetzen. Es gilt weiterhin: Die Finanzhoheit haben die Gemeinden.
Verfahrensweise im Amt: Siehe bereits veröffentlichtes INFOBLATT. Wir werden die Haushalte mit den normalen Hebesätzen beschließen. Sobald wir eine gute Übersicht über die Datenlage haben, werden wir ggfls. Hebesatzsatzungen beschließen. Das könnte bei den ersten Gemeinden im Februar der Fall sein. Damit haben die Hebesätze in den Haushaltssatzungen nur noch deklaratorischen Wert. Sollten wir höhere Sätze beschließen müssen, wovon wir nicht ausgehen, ist dieser Beschluss bis zum 30.06. zu fassen. Niedrigere Hebesätze können wir das ganze Jahr beschließen.
10. Neue Aufgaben für das Amt
Ich möchte auf kurz auf dieses Thema eingehen. Die Kommunalverfassung hat dazu fest-gelegt, dass Beschlüsse und Entscheidungen im Einvernehmen vorbereitet und umgesetzt werden. Das Amt und die Gemeinden stehen verwaltungsmäßig in einem untrennbaren Zusammenhang, bedeutet, Zusammenarbeit ist Pflicht. Das Wort Einvernehmen besagt, dass Einigungszwang herrscht. Keine Gemeindevertretung kann also alleine über neue Aufgaben entscheiden. In diesem Zusammenhang ist mir ein besonderes Anliegen, bei neuen Aufgabenstellungen für die Amtsverwaltung zunächst mit mir und dem LVB das Gespräch zu suchen. Letztendlich müssen wir neue Aufgaben ggfls. qualitativ und kapazitativ vorbereiten, auch die Erhebung von Sonderumlagen sind zu entscheiden.
11. Rechnungsadressen
Wir haben demnächst mehr mit dem Finanzamt zu tun. Die Umsatzsteuerpflicht trifft uns erst ab dem Jahr 2027. Dennoch. Nicht nur die Grundsteuerbescheide sind Thema, auch mögliche Körperschaftssteuerangelegenheiten kommen auf uns zu. Wir sind da ggü. dem Finanzamt verpflichtet. Grundlage sind buchbare Belege mit dem richtigen Adressaten, sprich die Gemeinde. Das Umsatzsteuergesetz verlangt den korrekten Leistungsempfänger auf der Rechnung. Z.B. Feuerwehr Pensin reicht nicht aus! Oder Grundschule Sarow! Diese Angaben brauchen wir für die Zuordnung, Adressat kann aber nur die Gemeinde sein. Beispiel:
Gemeinde XY
Amt Demmin-Land
Goethestr. 43
17109 Demmin.
Ich bitte Ihre Gemeindearbeiter darauf hinzuweisen, wenn Einkäufe auf Rechnung getätigt werden.
Barkasse: Wir haben immer wieder Probleme mit dem Geldbestand in der Barkasse. Wir werden künftig nur noch Auszahlungen an Bürgermeister, Gemeindevertreter und Gemeindearbeiter per Überweisung vornehmen. Bitte holen Sie sich neue Vordrucke bei Frau Richter ab.
12. LEADER
Derzeit ist der LVB stimmberechtigtes Mitglied in der lokalen Aktionsgruppe Demminer-Land. Diese Tätigkeit übt er in unserem Auftrag aus und stellt dieses Ehrenamt zur Disposition. Gründe kann der LVB kurz erläutern:
LVB: Ich schaffe es zeitlich nicht mehr, den Aufgaben gerecht zu werden. Bitte überlegen Sie, wer sich dort engagieren möchte.
Kann sich jemand von Ihnen oder aus Ihren Gemeindevertretungen vorstellen, als kommunaler Vertreter teilzunehmen?
13. KAV: Kommunaler Arbeitgeberverband
Am 04.12.2024 fand die alle fünf Jahre tagende Mitgliederversammlung statt. Der LVB ist dort in den Hauptausschuss gewählt worden. Dieser vollzieht quasi die jährliche Mitgliederversammlung. Über die Annahme von Tarifvereinbarungen entscheidet das Präsidium. Wenn Sie da eine nähere Info brauchen, wenden Sie sich an Frau Witt, BM´in der Stadt Loitz. Sie ist stellv. Vorsitzende.
14. Mitgliederversammlung KSA in Berlin
Der LVB hat am 27.11.2024 teilgenommen. BM Greger, Stadt Wittenburg, neu im Verwaltungsrat für Arndt Schuldt aus Güstrow.
15. Vermietete Gemeinderäume
Ein Hinweis aus der Kasse: Bei vermieteten Gemeinderäumen muss eine Kopie der Miet-verträge in der Barkasse abgegeben werden. Diese sind als Belege für die Buchungen der Mieteinnahmen erforderlich.
Anfragen der Ausschussmitglieder:
Durch die Ausschussmitglieder wurde die Hebesatzerhöhung diskutiert.
Steuerschuldner der landwirtschaftlichen Flächen ist jetzt nicht mehr der Bewirtschafter, sondern der Eigentümer.
Bei Festlegung der Hebesätze in den Gemeinden muss die Hebesatzsatzung neu beschlossen werden.
Herr Wellenbeck teilte mit, dass mit der Fa. Rosenbauer (FFw-Autos) ein gebündelter Wartungsvertrag für alle von der Fa. Rosenbauer neu beschafften Autos angeboten werden sollte. Dafür wurde sich einstimmig ausgesprochen.
