13.02.2025 - 9.4 Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Kin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borrentin
- Datum:
- Do., 13.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Maria Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss (geändert):
Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines öffentlich zugänglichen
Kinderspielplatzes auf einem gemeindlichen Flurstück in Pentz bei gesicherter Finanzierung.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Errichtung eines öffentlich zugänglichen
Kinderspielplatzes die Beantragung einer Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 M-V sowie einen entsprechenden Bauantrag nach LBauO M-V zu stellen.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine
freihändige Vergabe sowie für die Liefer- und Dienstleistung eine Verhandlungsvergabe nach
den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.
Zuschlagskriterium ist der Preis.
