19.06.2025 - 9.7 Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus in Pentz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Borrentin beschließt als Standort

für den „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Abbruch des vorhandenen Feuerwehrgebäudes“ das Flurstück 80, Flur 3 der Gemarkung Pentz neben dem Gutshaus und am Standort der jetzigen Feuerwehr einschließlich Nutzung der Gemeinderäume im Gutshaus als Schulungsräume.

Dieser Beschluss legt den Standort des Feuerwehrgerätehauses neu fest, so dass die Beschlüsse VO/GV 20/19/441 und VO/GV 20/23/131 nur hinsichtlich des Standortes des Feuerwehrgerätehauses aufgehoben werden.  

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

3

0

 

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