27.01.2025 - 6.1 Beschlussfassung zum Antrag auf Aufstellung ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wallow stellt einen Antrag auf Befangenheit der Grundstückseigentümer, Herrn Bruhn, Herrn Meynert und Herrn Maltzahn.

Herr Bruhn unterbricht die Sitzung für 5 Minuten. Die Gäste verlassen den Raum.

Abstimmungsergebnis des Befangenheitsantrages: 4xJa, 1x Nein, 2xEnthaltung

Herr Meynert bittet um Prüfung, ob der Beschluss seine Richtigkeit hat.

Hr. Wallow bittet um Überprüfung der Befangenheitsregelung. Der Bürgermeister setzt den Beschluss der Befangenheit aus.

Die Gäste kommen zurück.

Herr Telg, Vertreter der Firma Aura Power Germany GmbH, möchte den Sitz dauerhaft nach Siedenbrünzow verlegen. Die Firma ändert die Formulierung dementsprechend in ihrem Antrag.

Hr. Bruhn und Hr. Maltzahn verlassen den Raum wegen Befangenheit.

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Beschluss: (geändert)

Die Gemeinde Siedenbrünzow beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB sowie die Änderung des sachlichen Teillächennutzungsplanes „Vorranggebiet Windenergie“ für die Errichtung und Betrieb eines Batterie-Energiespeichersystems mit zugehörigem Umspannwerk auf Teilflächen des Flurstücks 21/1, Flur 2, Gemarkung Siedenbrünzow. Der Geltungsbereich ist auf der dem Antrag beigefügten Karte ersichtlich. Es soll ein städtebaulicher Vertrag mit Aura Power Germany GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart, geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller sein.

Der 1. Stellvertreter  und der 2. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Nachtrag:

Der LVB, Herr Puchert, widerspricht dem gefassten Beschluss. Gemäß § 24 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ist eine Entscheidung bei der ein Mitglied der Gemeindevertretung ungerechtfertigt ausgeschlossen wird unwirksam. Herr von Maltzahn wurde ungerechtfertigt für befangen erklärt und hat deswegen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. Herr von Maltzahn hat der Beschlussfassung per E-Mail vom 28.02.2025 nachträglich zugestimmt, damit ist der Beschluss wirksam.

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Anlagen zur Vorlage