27.03.2025 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Sarow
- Datum:
- Do., 27.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
GV 06.02.2025
TOP 9.1 Nachträgliche Billigung zur Auftragsvergabe für die Beschaffung von technischen Geräten für die Grundschule VO/GV 67/25/012
Die Gemeindevertretung billigt die Auftragsvergabe zum Kauf der technischen Geräte für die Grundschule an die Firma CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH zum Bruttopreis von 25.701,03 €.
TOP 9.2 Nachträgliche Billigung über die Auftragsvergabe zur Reparatur der Natursteinpflasterstraße an der Brücke in Gehmkow VO/GV 67/25/014
Die Gemeindevertretung beschließt die nachträgliche Billigung über die Direktvergabe zur
Reparatur der Natursteinpflasterstraße an der Brücke in Gehmkow an Schmitz Erd- und Landschaftsbau GmbH aus Pentz zu einem Gesamtbruttopreis von 8.952,67 €.
TOP 9.4 Grundsatzbeschluss zur Instandsetzung der unbefestigten Wege in Ganschendorf
VO/GV 67/25/015
Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Gemeindevertretung beschließt entsprechende finanzielle Mittel für die Instandsetzung der unbefestigten Wege in Ganschendorf in den Haushalt für 2026 einzustellen. Notwenige Nachträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
erteilt werden.
TOP 9.5 Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Kommunaltechnik VO/GV 67/25/019
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines Rasentraktors. Bedingung ist, dass
-der Bruttopreis insgesamt maximal 25.000,00 € beträgt
- die Kompatibilität mit anzuschaffenden Anbaugeräten gegeben ist
- dieser wenn möglich mit Auffangkorb beschafft wird
Die Vergabe soll im Rahmen einer Verhandlungsvergabe nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erfolgen. Zuschlagskriterium ist der Preis. Die außerplanmäßige Ausgabe für die nicht geplante Investition in Höhe von 25.000 € wird beschlossen.
TOP 9.6 Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Kommunaltechnik für die Sporthalle
VO/GV 67/25/020
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung einer multifunktionalen Reinigungstechnik. Bedingung ist, dass
-der Bruttopreis insgesamt (mit Zusatzgeräten) maximal 8.000,00 € beträgt
Die Vergabe soll unter Zuhilfenahme der Gemeindevertretung stattfinden. Die Vergabe soll im Rahmen einer Verhandlungsvergabe nach UVgO erfolgen. Zuschlagskriterium ist der Preis. Die außerplanmäßige Ausgabe für die nicht geplante Investition in Höhe von 8.000 € wird beschlossen.
