27.03.2025 - 7.1 Gemeindliches Einvernehmen gem. §36 BauGB zum A...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wellenbeck erläutert, dass die Gemeinde bis 07.04.2025 über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden muss. Im Vorfeld gab es am 05.03.2025 einen Termin mit Herrn v. Heyden, bei dem auch die verschiedenen rechtlichen Auffassungen diskutiert wurden. Er verliest die vollständige Beschlussvorlage sowie die Stellungnahme der Gemeinde vom 05.03.2024 im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP). Er weist auch darauf hin, dass das Amt für Raumordnung und Landesplanung eine positive Stellungnahme abgegeben hat und die Voraussetzungen des §245e Abs. 4 BauGB als erfüllt ansieht.

Herr Wesolowski führt aus, dass die Gemeinde das Vorhaben nur solange hinauszögern kann, bis das RREP wirksam ist. Er vertritt die Auffassung, dass dieses Projekt, bei dem der Grundstückseigentümer selbst Vorhabenträger ist, besser ist, als wenn ein fremder Vorhabenträger das Projekt realisieren würde. Jetzt könnte die Gemeinde mitsteuern, Herr v. Heyden ist „greifbar“. Die Gemeinde sollte überdenken in Bezug auf geringe Strompreise, günstige Beheizung der gemeindlichen Räume, Einnahmen über viele Jahre

Frau Lange sieht ihren Auftrag in der Vertretung der Bürger, die sich mehrheitlich gegen weitere Windkraftnutzung ausgesprochen hatten.

Herr Wellenbeck führt aus, dass die Gemeinde Windnutzung nicht absolut verhindern möchte, aber die Frage steht, ob der Weg dorthin abgekürzt wird oder nicht und verweist nochmal auf die Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Teilfortschreibung des RREP, bei der eine Gesamtbetrachtung aller Flächen und Auflockerung gefordert wurde. Gemeinde hat wenig Mitspracherecht bei Landes- und Bundeplanung. Die Gemeinde sollte daher die Instrumente, die ihr zur Verfügung stehen, nutzen. Ein Verkauf des Projektes sei auch bei Herrn v. Heyden nicht ausgeschlossen.

Herr Riech führt aus, dass die Wahl auf Bundesebene möglicherweise zu einer geänderten „Windpolitik“ führen wird. Er persönlich hat nur negative Erfahrungen gemacht. LKW-Fahrer ignorieren die Zulässigkeit der Wegenutzung, 30-40 Serviceautos/Tag

Herr Rohde spricht den Bürgerwillen an – die Windenergieanlagen seien grundsätzlich zu dicht an der Ortslage und zu hoch – das wollen die Bürger nicht.

Frau Neumann sieht das auch so – die Gemeindevertreter sollen den Willen der Bürger vertreten

 

Reduzieren

Beschluss (geändert):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarow versagt das Einvernehmen gem. §36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach BImSchG zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf den Flurstücken 442, 453 der Flur 1 und den Flurstücken 6, 9, 10 der Flur 5, Gemarkung Sarow.

 

Im Falle einer Versagung wird der Bürgermeister bzw. die Stellvertreter zur Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme ermächtigt.

 

Herr Blanken nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

0

 

Nach der Abstimmung, um diese nicht zu beeinflussen, bekundet Herr Wellenbeck seinen Unmut, dass seitens des Vorhabenträgers, Carl von Heyden, und des ehemaligen Bürgermeisters, Thies Holtmeier, auf die Auswahl des Protokollführers offenbar Einfluss genommen wurde und hat gegenüber der Verwaltungsleitung des Amtes um mehr Sensibilität gegenüber einer solchen Einflussnahme gebeten. Der Amtsvorsteher teile diese Auffassung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage