19.06.2025 - 6.2 Grundsatzbeschluss zur Parkettsanierung in der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blanken: Was heißt in diesem Fall Sanierung?

Herr Wellenbeck: Einzelne lose Teile werden ausgewechselt, einzelne Stellen werden repariert. Das Parkett wird geschliffen und neu versiegelt.

Herr Dwars: Wir dann auch der Randbereich bearbeitet?

Herr Wellenbeck: Ja speziell geht es auch um diesen.  

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Parkettsanierung in der Sporthalle Sarow. Das Amt wird beauftragt,  mögliche Förderungen zu beantragen. Die Durchführung einer freihändigen Vergabe gemäß Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB/A) i.V.m. § 5 Absatz 2 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbV M-V), nach bestätigtem Doppelhaushalt 2026-2027, wird beschlossen. Die Auftragserteilung erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderrichtlinien.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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