21.07.2025 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

GV 12.06.2025, TOP 8.1 Ausbau der Hafenanlage in Sommersdorf – Auftragsvergabe der Bauleistungen (VO/GV 73/25/024)

 

Die Beschlüsse zur Auftragsvergabe Los 1 bis 3 werden nur wirksam, wenn der Nachtragshaushalt von der Gemeinde Sommersdorf beschlossen und durch die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte genehmigt wird. Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt für den Ausbau des Hafens den Auftrag für das Los 1 – Wasserbauarbeiten an die Firma Holger Roock aus Grimmen gemäß dem Angebot vom 28.04.2025 zu einem Bruttopreis von 2.234.102,86 € zu vergeben. Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt für den Ausbau des Hafens den Auftrag für das Los 2 – Verkehrs- und Freianlagen einschl. Beleuchtung an die Firma Eggebrecht Straßen- und Tiefbau aus Teterow gemäß dem Angebot vom 29.04.2025 zu einem Bruttopreis von 279.645,64 € zu vergeben. Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt für den Ausbau des Hafens den Auftrag für das Los 3 – Ausgleichsmaßnahmen an die Schmitz Erd- und Landschaftsbau GmbH aus Pentz gemäß dem Angebot vom 29.04.2025 zu einem Bruttopreis von 107.468,90 € zu vergeben. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/in werden ermächtigt, erforderliche Nachträge während der Baumaßnahme nach Prüfung durch die Ingenieurbüro Neukalen GmbH und das Bauamt im Rahmen der Haushaltsansätze zu beauftragen.

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