25.11.2025 - 6.3 Entscheidung über die Abweichung vom Einfügungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarow stimmt der Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche (Eröffnung einer zweiten Baureihe) gem. §34 Abs. 3b BauGB zu

und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Flurstück 173, Flur 1, Gemarkung Törpin.

Reduzieren

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage