11.12.2025 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

Sitzung am 21.10.2025

8.1 Grundstücksangelegenheit       VO/GV 16/25/037

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung, dass die Wege entwidmet

werden (entsprechende Beschlüsse werden ggf. in der nächsten Sitzung am 11.12.2025

vorgelegt) und die Gemeinde sich ein grundbuchlich zu sicherndes Wegerecht eintragen

lässt, den Verkauf der Flurstücke 190 und 200 der Flur 1 in der Gemarkung Ückeritz an die

Daberkower Landhof AG Dorfstr. 50, 17129 Kruckow zum Preis von 0,50 € je m². Alle

anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B.

Grunderwerbssteuern, Notarkosten, Kosten für Genehmigungen und Bestätigungen sind

vom Erwerber zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf

das Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der

Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor Abschluss des

Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann (z.B.

durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der Rücktritt des Verkäufers vereinbart,

wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das

angegebene Konto gezahlt ist. Sollte das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5

Jahre veräußert werden, steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe

erfolgt zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe

übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten. Das Amt wird

beauftragt, die Voraussetzungen für die erfolgreiche Entwidmung des Weges zu ermitteln,

die notwendigen Schritte zu veranlassen und soweit nötig, eine entsprechende

Beschlussvorlage für die nächste Gemeindevertretung vorzubereiten