11.12.2025 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kletzin
- Datum:
- Do., 11.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Sitzung am 21.10.2025
8.1 Grundstücksangelegenheit VO/GV 16/25/037
Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung, dass die Wege entwidmet
werden (entsprechende Beschlüsse werden ggf. in der nächsten Sitzung am 11.12.2025
vorgelegt) und die Gemeinde sich ein grundbuchlich zu sicherndes Wegerecht eintragen
lässt, den Verkauf der Flurstücke 190 und 200 der Flur 1 in der Gemarkung Ückeritz an die
Daberkower Landhof AG Dorfstr. 50, 17129 Kruckow zum Preis von 0,50 € je m². Alle
anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B.
Grunderwerbssteuern, Notarkosten, Kosten für Genehmigungen und Bestätigungen sind
vom Erwerber zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf
das Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der
Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor Abschluss des
Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann (z.B.
durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der Rücktritt des Verkäufers vereinbart,
wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das
angegebene Konto gezahlt ist. Sollte das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5
Jahre veräußert werden, steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe
erfolgt zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe
übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten. Das Amt wird
beauftragt, die Voraussetzungen für die erfolgreiche Entwidmung des Weges zu ermitteln,
die notwendigen Schritte zu veranlassen und soweit nötig, eine entsprechende
Beschlussvorlage für die nächste Gemeindevertretung vorzubereiten
