15.01.2026 - 6.8 Grundsatzbeschluss zum Ausbau "Dudden" in Meesiger

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (abgelehnt):

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der investiven Maßnahme zum Ausbau des „Duddens“ unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten bei gesicherter Gesamtfinanzierung. Die erforderlichen Ingenieurleistungen zur Projektplanung, Vermessungsleistungen und der Baugrunduntersuchungen werden gemäß § 12 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 2 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen -Verfahrensordnung M-V im Rahmen einer Verhandlungsvergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Für die Projektplanung sind folgende Ingenieurbüros zu beteiligen:

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Für die Vermessungsleistungen sind folgende Vermessungsbüros zu beteiligen:

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Für die Vergabe der Baugrunduntersuchungen/geotechnischer Bericht sind folgende Ingenieurbüros zu beteiligen:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

6

0

 

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