12.02.2026 - 6.4 Entscheidung über die Abweichung vom Einfügungs...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warrenzin stimmt der Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung in Bezug auf die Anzahl der Vollgeschosse (hier 2 Vollgeschosse) gem. §34 Abs. 3b BauGB zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Vollgeschossen („Stadthaus“) auf dem Flurstück 239, Flur 1, Gemarkung Wolkow.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

3

2

 

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Anlagen zur Vorlage