30.04.2026 - 6.9 Zuführung zum investiven Bereich gemäß §12 Numm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Zuführung zum investiven Bereich gemäß §12 Nummer 4 GemHVO - Doppik - MV.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage