30.04.2026 - 6.2 Beschlussfassung über den Vertrag zur Bildung d...

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ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme folgender Punkte in den bestehenden Vertrag zur Bildung der Freiwilligen Feuerwehr „Ostufer Kummerower See“:

  • Das Gerätehaus in Meesiger soll als Standort der FFW OKS aufgegeben werden.
  • Alle drei Gemeinden beteiligen sich an erforderlichen Investitionen und Unterhaltungskosten an den verbleibenden beiden Gerätehaus-Standorten Schönfeld und Verchen nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. Diese sind zuvor durch die Gemeinden einvernehmlich festzulegen
  • Die Frist für den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung des Vertrages soll auf zwei Jahre verlängert werden.
  • Für den Fall von Investitionen in Gerätehaus-Standorte soll eine ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf von 20 Jahren nach Realisierung der Investition möglich sein.
  • Alle drei Gemeinden bemühen sich fortlaufend um die Rekrutierung neuer Mitglieder der FFW.
  • Die Gemeinde Schönfeld bleibt Trägerin der FFW.
  • Die Gemeinde Schönfeld erhält ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Aufsichtsbehörde (bzw. die Brandschutzdienststelle des Landkreises) den Wegfall der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der FFW schriftlich feststellt. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt ebenfalls 2 Jahre zum Ende eines Kalenderjahres.
  • Das Inkrafttreten sollte zum 1.1. eines Kalenderjahres (=Haushaltsjahr) erfolgen.

Bürgermeister und Stellvertretung werden ermächtigt, den endgültigen Änderungsvertrag entsprechend dieser Punkte auszuhandeln und auszufertigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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