22.08.2019 - 2 Beratung zur Errichtung eines Solarparks - Sond...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Gast, Herr Kalke, erläutert das Vorhaben. Das Plangebiet befindet sich zum größten Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Beggerow und ist insgesamt ca. 70 ha groß. Es handelt sich um eine Freiflächenfotovoltaikanlage, die außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes errichtet und betrieben wird; d.h. es gibt keine öffentliche Subventionierung des Strompreises (sog. EEG-Vergütung). Auf dem Gebiet der Gemeinde Borrentin sollen Anlagen mit einer Leistung von etwa 4 MW installiert werden. Die Anlage wäre von den Ortslagen Pentz und Lindenhof aus praktisch nicht zu sehen, weil dies Anpflanzungen und Geländegegebenheiten verhindern würden. Für die Verteilung der Gewerbesteuer würde derselbe Maßstab gelten wie für Windenergieanlagen (Verhältnis 70:30 zwischen Standortgemeinde und Sitz der Gesellschaft). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass wegen der Abschreibungen in den ersten Jahren kaum mit Steuern zu rechnen sein wird. Erst nach einigen Jahren wird mit höheren Zahlungen zu rechnen sein.

Die K & K Projekt UG wird selbst nicht den Windpark betreiben, sondern lediglich das Projekt entwickeln. Es wäre selbstverständlich, dass die Kosten der erforderlichen Bauleitplanung durch die Vorhabenträger übernommen würden.

 

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