28.08.2019 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Kentzlin"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dehm und Herr Yang erläutern das Projekt sowie den Bearbeitungsstand.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des beigefügten Erschließungs- und Durchführungsvertrages mit der FEH Solarpark 34 GmbH & Co KG, Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn, zum vorhabenbezogenen Teilgeltungsbereich 1.1 des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Kentzlin“ für die Errichtung eines Solarparks auf den Flurstücken 452, 453, 454/1, 455/2, 456/1, 457/1 und 458, Flur 1, Gemarkung Kentzlin.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der beigefügten Verpflichtungserklärung zum Haftverzicht über die gemeindliche Löschwasserversorgung für den Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Kentzlin“ mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0