15.10.2019 - 7.6 Beschlussfassung zur Verteilung der Guthaben au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bruhn erörterte die Entstehung dieses Tagesordnungspunktes. In der letzten Sitzung des Finanzausschusses wurde dieses Thema beraten und eine Empfehlung ausgesprochen. Hintergrund sind die jährlichen Schwankungen im Bereich der Gewerbesteuer und entsprechender Finanzkraft der Gemeinden. Mit der Spitzabrechnung sollen die finanziellen Beiträge der Gemeinden gerechter werden. Die Spitzabrechnung soll 2020 mit der Jahresrechnung 2018 beginnen.

Herr Puchert ergänzt, dass die Umstellung sich auf künftige Haushaltsplanungen auswirken wird, der Hebesatz wird steigen.

Herr Tietböhl merkte an, dass gewährleistet sein soll, dass die Haushalte nicht darunter leiden.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt ab 2020 die laut Jahresrechnungserstellung auftretenden Guthaben in der Finanzrechnung des Vorvorjahres mit Einbeziehung aller für das Jahr noch anzurechnenden Ein- und Auszahlungen aus Vor- und Folgejahren, in der Haushaltsplanung an die Gemeinden unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlage des Vorvorjahres auszuzahlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

2