05.12.2019 - 6.2 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Meesiger beschließt, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes Flächen am nordöstlichen Randbereich von Gravelotte städtebaulich zu ordnen und Baurecht für weitere Wohnbebauung zu schaffen, sofern die Kostenübernahme gesichert ist. Für den Abschluss des dazu notwendigen städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit den Interessenten werden die Bürgermeisterin und Stellvertreterin zu entsprechenden Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Kostenübernahme durch die Interessenten sein.    

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

1

0

 

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