10.12.2019 - 7.4 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die Gemeinde beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Beggerow zur Bildung eines Planungsverbandes mit folgendem wesentlichen Inhalt:

-          Gründung eines Planungsverbandes gem. § 205 Baugesetzbuch für die Flurstücke 93, 95, 97 in der Flur 1, Gemarkung Glendelin, Flurstücke 23 und 24 in der Flur 3, Gemarkung Lindenhof und Flurstück 98, Flur 3, Gemarkung Pentz. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 75ha und ist auf dem beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.

-          Aufgabe des Planungsverbandes ist die Aufstellung eines gemeindeübergreifenden Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Nutzung von Solarenergie.

-          Der von beiden Gemeinden zu gründende Planungsverband beschließt eine Verbandssatzung und Geschäftsordnung.

-          Zur Kostenübernahme und zur Absicherung der Planung schließt der Planungsverband einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor ab, in dem sich der Investor zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet.

2. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

3. Folgende Gemeindevertreter werden als Vertreter der Gemeinde Borrentin in die Verbandsversammlung des Planungsverbandes entsendet (Anzahl ist verhandelbar, z.B. 3 oder 4): Herr Hannemann, Herr Rabe, Herr Bruhnke.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage