13.02.2020 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 2 "Wohnhaus Lindenberg"...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (geändert):

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken aus den Stellungnahmen werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnhaus Lindenberg“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB mit der Ergänzung des Anlagenbestandes der Deutschen Telekom AG. Die Begründung mit den Ergänzungen Nr. 12.2 bis 12.4 wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage