09.06.2020 - 7.2 Bebauungsplan südlich der Rotdornstraße in Medrow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Den betroffenen Eigentümern soll das Bauen erleichtert werden. Seinerzeit wurde versäumt, die Abrundungssatzung im Flurneuordnungsverfahren anzupassen. Es gibt von einigen Gemeindevertretern Bedenken, dass auch andere Grundstückseigentümer sich an die Gemeinde wenden und ebenfalls einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes stellen. Es wird daher von denselben Gemeindevertretern vorgeschlagen, die Antragsteller an den Kosten zu beteiligen.

Die Gemeindevertreter sprechen sich nach kurzer Diskussion und einer kleinen Abstimmung zu diesem Vorschlag mehrheitlich dagegen aus, die Antragsteller an den Kosten zu beteiligen.

Entscheidungen zu weiteren möglichen Antragstellungen bleiben vorbehalten und können aus dem heutigen Beschluss nicht hergeleitet werden.

 

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Beschluss:

  1. Der Beschluss vom 16.10.2018, TOP 6, dass hinsichtlich der Planungsleistungen ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme durch die Antragsteller geschlossen werden soll, wird aufgehoben.
  2. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zur Auftragserteilung an ein Planungsbüro für die Erstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB in Medrow ermächtigt.
  3. Die Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB für die Grundstücke südlich der Rotdornstraße (Flurstücke 114 – 133, Flur 7, Gemarkung Medrow).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage