23.09.2020 - 6.3 Geldanlagen zur Vermeidung von Verwahrentgelten

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: verschoben

 

Die Beschlussfassung soll auf die nächste GV verschoben werden. Es soll noch einmal genau geklärt werden, in welchen Blöcken die Gelder verifiziert werden. Einige Gemeindevertreter haben ein Problem mit der Laufzeit von 6 Jahren. Man gibt damit den Handlungsspielraum der Gemeinde aus der Hand, zumal dieser Zeitraum über die Haushaltspläne hinaus geht.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Amtskasse zusammen mit dem Leitenden Verwaltungsbeamten zu ermächtigen, für einen möglichst hohen Teil des nicht benötigten Geldbestandes Geldanlagen in Form von Marktzinsanleihen, Geldmarktanleihen, Festzinsanlagen etc. wie folgt zu tätigen:

1. Laufzeit max. sechs Jahre

2. Diversifizierung auf mehrere Geldanlagen/aller Gemeinden

3. Ständige Zugriffsmöglichkeit bei Bedarf (ggfls. Kursverluste möglich)

4. Kostenfreie Depotführung

5. Jährliche Zinsausschüttung

6. Verträge nur mit Finanzinstituten, welche dem europäischen oder einem institutsbezogenen Sicherungssystem unterliegen.