01.10.2020 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

9.1 Grundstücksangelegenheit VO/GV 20/20/029

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf eines ca. 339 m² großen noch zu vermessenden Teilstücks vom Flurstück 51/8 der Flur 1 in der Gemarkung Borrentin an Herrn Fynn Flöthmann zum Preis von 8 € je m². Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten, Kosten für Genehmigungen, Vermessung und Bestätigungen sind vom Erwerber zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden, steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten.

 

9.2 Immobilienangelegenheit VO/GV 20/20/030

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Flurstücks 83 von Pentz Flur 3 mit aufstehendem Gebäude Pentz 37 und Pentz 37a an Frau Christiane Wurm und Herrn Matthias Wurm aus Trittelwitz 3, 17111 Schönfeld zum zu erstellenden Wertgutachtenpreis, mind. jedoch 15.000 €. Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten, Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen und Gutachten (bereits anteilig in der Ausschreibung enthalten ) sind vom Erwerber zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden, steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten.