01.10.2020 - 6.4 Vertrag Winterdienst

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde hatte Winterdienst ausschreiben lassen, mit der Bedingung, dass nur mit Sand gestreut werden darf. Geprüft werden soll im Amt, ob die Gemeinde nur für das Schieben verantwortlich ist, oder ob auch die Pflicht zum Streuen besteht. In der Gemeinde Beggerow soll es so sein, dass dort nur beräumt und nicht gestreut wird. Besteht die Pflicht nur zum Beräumen, soll ein Räumungsvertrag geschlossen werden. Wenn auch gestreut werden muss, soll die Variante mit Salz streuen, als letzte Alternative genutzt werden. Bei der Ausschreibung sollten auch die Stadtwerke in Demmin beteiligt werden.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung einen Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter der Winterdienstleistung ab 01.11.2020 zu schließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0