13.10.2020 - 6.4 Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 24.09.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 fest.

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 4.180,39 € wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Herr Kussmann übergibt die Sitzungsleitung an Frau Küthe.

 

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Anlagen zur Vorlage