26.11.2020 - 6.3 Geldanlagen zur Vermeidung von Verwahrentgelten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Frau Kasten fragte an, ob und wie die Verantwortlichkeiten und die Haftung geregelt sind, falls es zu finanziellen Nachteilen für die Gemeinde kommt.

Frau Henning erkundigte sich, ob im Amt für diese Aufgabe ausgebildetes bzw. geschultes Personal zur Verfügung steht.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Amtskasse zusammen mit dem Leitenden Verwaltungsbeamten zu ermächtigen, für einen möglichst hohen Teil des nicht benötigten Geldbestandes Geldanlagen in Form von Marktzinsanleihen, Geldmarktanleihen, Festzinsanlagen etc. wie folgt zu tätigen:

1. Laufzeit max. sechs Jahre

2. Diversifizierung auf mehrere Geldanlagen/aller Gemeinden

3. Ständige Zugriffsmöglichkeit bei Bedarf (ggfls. Kursverluste möglich)

4. Kostenfreie Depotführung

5. Jährliche Zinsausschüttung

6. Verträge nur mit Finanzinstituten, welche dem europäischen oder einem institutsbezogenen Sicherungssystem unterliegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0