25.02.2021 - 3 Bericht des Vorsitz, Anfragen der Gemeindevertr...

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Wortprotokoll

1. Gewässerakte des WBV Obere Peene

Frau Tiefmann, Geschäftsführerin des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Peene" (WBV), stellt den Gemeindevertretern die Gewässerakte für das Gemeindegebiet vor. Danach beträgt die Länge aller im Bestand erfassten Gewässer 2. Ordnung ca. 20 km, davon ca. 3 km offene Gewässer und ca. 17 km Rohrleitungen. Nach ihren Darstellungen beträgt der Sanierungsstau im gesamten Verbandsgebiet ca. 121 Mill. €. Pro Meter Rohrleitungserneuerung muss nach derzeitigem Stand mit Kosten von ca. 250 € gerechnet werden. Der WBV hat in der Gewässerakte auch eine Priorisierung von erforderlichen Sanierungsmaßnhamen vorgenommen. Allein in den kommenden 5 Jahren sind auf dem Gebiet des Gewässerausbaus (Aufgabe der Gemeinde) ca. 69.000 € für die allerdringendsten Maßnahmen aufzuwenden. Im Übrigen wird auf den Inhalt der übergebenen Gewässerakte verwiesen.

Zur Entwässerungsproblematik "Ortslage Moltzahn" führt Frau Tiefmann aus, dass es sich bei allen angestrebten Maßnahmen ihrer Meinung nach um solche des Gewässerausbaus handelt. Voraussetzung ist daher eine kleine Planung und eine entsprechende Plangenehmigung beim Umweltamt des Landkreises (untere Wasserbehörde). Zuständig für eine Ausbau wäre die Gemeinde. Nach Fertigstellung der Anlagen könne man über eine Übernahme der neu geschaffenen Anlagen in den Bestand des WBV reden. Durch die Gemeinde müsste dann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Sie hält einen Anschluss über die Feldsölle am westlichen Ortsrand für untunlich und favorisiert eher einen Anschluss an in bzw. südlich der Ortslage verlaufende Gewässer 2. Ordnung. Herr Hannemann wird der Verwaltung das konkrete Vorhaben erläutern.

 

2. Neubau Lindenhof 6/6a

Anders als zunächst besprochen wurde zur Gewährleistung der Frostfreiheit im leergezogenen Objekt die Heizung kurzzeitig in Betrieb genommen. Heizöl war in den Vorratstanks enthalten. Ein Befüllen der Anlage mit Frostschutzmittel wäre zu kostenintensiv geworden. Herr Hannemann verweist auf die im Dezember in Kraft getretene Rückbau-Förderrichtlinie, nach der eine Förderung von bis zu 110 €/m² gezahlt werden kann. Voraussetzung ist allerdings die Erstellung eines entsprechenden Rückbaukonzepts. Er bittet die Gemeindevertreter, sich insbesondere in Anbetracht des Leerstandes bei kommunalen Wohnungen hierzu Gedanken zu machen.

3. Abbruch Borrentin, Dorfstraße 16/17

Herr Hannemann informiert darüber, dass das Gebäude im Februar abgerissen wurde. Nunmehr ist darüber zu entscheiden, ob noch eine förmliche Abnahme mit dem Unternehmer durchgeführt werden soll. Ein entsprechendes Protokoll wird dem Bürgermeister als Entwurf übergeben. Herr Hannemann bedankt sich für die Mitwirkung bei einem vor Ort wohnhaften Gemeindevertreter.

4. Haushalt

Am 16.2. fand die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeindevertretung zur Vorbereitung des Gemeindehaushalts statt. Auf der kommenden Sitzung soll der Haushalt beschlossen werden.

5. Breitbandausbau 

Der Vorhabenträger (BreitlandNet) hat der Verwaltung die Trassenpläne für den Leitungsverlauf übersandt. Am 18.3. wird es von 12:00 bis 18:00 Uhr im Gutshaus Pentz eine Beratungssprechstunde für Einwohner/innen geben. Seitens der Verwaltung wird dringend angeraten, sich über einen Anschluss gemeindlicher Liegenschaften an das Breitbandnetz Gedanken zu machen. Dem Bürgermeister wurde hierzu durch die Verwaltung eine E-Mail mit Informationen zugeschickt. 

6. Spielplatz

Der Fördermittelantrag für den Spielplatz in Borrentin wurde heute unterschrieben.

7. Grundstück für die neue Feuerwehr

Herr Thurau weist darauf hin, dass auf dem gemeindlichen Grundstück (Flurstück 82 in Pentz) Wasser steht und nicht abläuft. Herr Hannemann entgegnet, dass im Verlaufe des Jahres an mehreren Stellen die gemeindlichen Entwässerungsleitungen gespült werden sollen. Das wird auch in Pentz erfolgen müssen.

8. Herr Rabe regt an,

a) dass sich alle Gemeindevertreter zur kommenden Sitzung eine Meinung zum Umgang mit dem kommunalen Wohnungsbestand bilden. Dies sei in aAnbetracht des erheblichen Leerstandes dringend erforderlich. Im Ergebnis muss es Festlegungen geben zu den Fragen: Was soll erhalten werden? Was kann verkauft werden? Was sollte abgerissen werden?

b) dass sich der Bürgermeister auf der kommenden Sitzung des Amtsausschusses für einen anderen Umgang mit der Abarbeitung kommunaler Projekte einsetzt. Er schlägt vor, dass es eine klare Festlegung einer bestimmten Anzahl von jährlich zu realisierenden Projekten je Gemeinde gibt.

c) über die Öffnung eines Gewässers 2. Ordnung gegenüber der Hofstelle Rabe in Wolkwitz nachzudenken.

9. Badumbau Wohnungen

Herr Hannemann fragt in die Runde, wie zukünftig damit umgegangen werden soll, wenn sich Mieter mit Sanierungs- bzw. Umbauwünschen in den Bädern der Wohnungen an die Gemeinde richten. Sollte sich die Gemeinde finanziell hieran beteiligen?

Die Gemeindevertretung legt fest, dass dies auf der kommenden Sitzung beraten werden soll. Die Situation zu den Wohngebäuden soll dabei zentrales Thema neben dem Gemeindehaushalt werden.